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Pressemitteilung

Erhalt der Bahnlinie Eggmühl – Langquaid / Sicherung von 60 Arbeitsplätzen

Antrag von ÖDP-Kreisrat Peter-Michael Schmalz im Kreistag

"Ich beantrage, dass der Landkreis Kelheim seine noch anteilig ausstehenden Gelder für die Bezuschussung der Bahnlinie Eggmühl – Langquaid an die Zweckgemeinschaft der genannten Bahnlinie ausbezahlt. Außerdem beantrage ich, dass über diesen Beratungsgegenstand in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen wird.

Begründung:

Das bisherige Finanzierungsmodell sieht vor, dass der Landkreis Regensburg, die Gemeinden Schierling und Langquaid und auch der Landkreis Kelheim jeweils mit DM 15.000 (bzw. den entsprechenden Betrag in Euro) jährlich die Bahnlinie bezuschussen. Die drei anderen Partner (Lkr. Regensburg, Märkte Schierling und Langquaid) haben ihre anteiligen Zuschüsse überwiesen (auch für das Jahr 2002). Seitens des Landkreises sind nach Auskunft der Verwaltung zumindest für das Jahr 2002 keine Mittel für Bahnlinie bereitgestellt worden.

Die Mittel sollten nicht nur aus Gründen der Wirtschaftsförderung und des Umweltschutzes (s. beiliegende Tonnageangaben für die Güterbeförderung und die damit verbundene Entlastung des Straßenverkehrs) bzw. der Tourismusförderung, sondern hochaktuell auch aus Gründen der Sicherung von ca. 60 Arbeitsplätzen im Munitionshauptdepot Schierling/Langquaid bereitgestellt werden.

Wie dem beiliegenden Schreiben des Marktes Langquaid von heute Mittag entnommen werden kann, ist der Fortbestand des Munitionshauptdepots u. a. an das Vorhandensein eines Bahnanschlusses gekoppelt. Wir sollten daher auch von Seiten des Landkreises nichts unversucht lassen, die wohnortnahen Arbeitsplätze zu erhalten."

Vorläufiges Ergebnis: Der in Abstimmung mit dem Langquaider Bürgermeister Herbert Blascheck gestellte Antrag von Peter-Michael Schmalz zur Sicherung der 60 Arbeitsplätze wurde nicht in der Sitzung am 01.07.03 behandelt, sondern vertagt. Landrat Faltermeier sieht bisher keine Notwendigkeit, die noch offenen Gelder aus den Jahren 2001 bis 2003 in Höhe von @ insgesamt 22.500 zu bezahlen, obwohl alle drei anderen Gebietskörperschaften ihren Anteil bezahlt haben.

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